Grundsätzliche Hinweise
Rechtliche Grundlagen
Das Kursangebot des Inklusionsamtes richtet sich nach § 185 Abs. 2 SGB IX an Vertrauenspersonen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte. Die Seminare vermitteln Handlungskompetenzen für die Aufgaben der Interessenvertreter. Es werden generell Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit der Interessenvertretungen erforderlich sind. Ziel ist die Vermeidung beziehungsweise Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, die Sicherung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen, aber auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Freistellung
Die Freistellung der Vertrauensperson zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Inklusionsamtes ist ausdrücklich in § 179 Abs. 4 SGB IX vorgesehen. Für stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung besteht ebenfalls ein Anspruch auf Freistellung von der beruflichen Tätigkeit. Für Betriebsräte gelten gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und für den öffentlichen Dienst entsprechend die einschlägigen Regelungen im Personalvertretungsgesetz.
Bitte wenden Sie sich vor Ihrer Anmeldung wegen einer erforderlichen Arbeitsbefreiung an Ihren Arbeitgeber. Eine Vorlage befindet sich im Download.
Arbeitsbefreiung und Kostenübernahme
Die Freistellung hat keine Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge zur Folge. Die Sachkosten in Form von Schulungsmaterialien, Referentenhonoraren usw. trägt das Inklusionsamt. Ein Teilnehmerbeitrag wird nicht erhoben. Der Arbeitgeber übernimmt Reisekosten (Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) der Schwerbehindertenvetretung nach § 179 Abs. 8 SGB IX in Verbindung mit den jeweils gültigen Regelungen zur Reisekostenvergütung. Für Betriebs- und Personalratsmitglieder gilt die entsprechende Regelung im Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertretungsgesetz.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine Unterbringung in unseren Partnerhotels möglich. Im Reiter Organisatorisches finden Sie die jeweiligen Konditionen und Kontaktdaten. Bitte setzen Sie sich nach Erhalt der Einladung zur Zimmerreservierung mit dem Hotel in Verbindung. Die anfallenden Kosten sind von jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer unmittelbar an das Hotel zu entrichten. Sie können dem Hotel auch eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Arbeitgebers vorlegen.
Wenden Sie sich wegen der erforderlichen Kostenübernahme vor Übersendung der Anmeldung an Ihren Arbeitgeber. Eine Vorlage befindet sich im Download.
Anmeldung
Anmeldungen können ab dem 02. Januar 2024 erfolgen.
Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Nach Buchungsbestätigung können Sie ein Hotelzimmer, falls benötigt, bei unseren Partnerhotels reservieren.
Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.