08.10.–09.10.2025 | Diedrichshagen
Spezialkurs für Betriebsratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen
Sowohl Arbeitgeber als auch schwerbehinderte Beschäftigte haben das Recht, gegen eine Entscheidung des Inklusionsamtes Widerspruch einzulegen; über die Widersprüche entscheidet der Widerspruchsausschuss beim Inklusionsamt.
Darüber hinaus haben schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, gegen eine Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Dabei sind bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beachten.
Das zweitägige Seminar soll Einblick in die Arbeitsweise und Entscheidungsfindung des Widerspruchsausschusses und der Arbeitsgerichtsbarkeit geben.
Am zweiten Seminartag nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Verhandlung beim Rostocker Arbeitsgericht teil.
Anschließend erläutert der verhandelnde Arbeitsrichter den Verfahrensablauf und die entscheidungsrelevanten Aspekte.
Organisatorisches
Bitte beachten Sie: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Fortbildung setzen Sie sich bitte zur Zimmerreservierung mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung. Mit dem Hotel wurde ein Buchungskontingent bis drei Wochen vor der Fortbildung vereinbart. Eine Reservierung danach ist nur auf Nachfrage möglich. Eine kostenfreie Zimmerstornierung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Fortbildungstermin im Hotel möglich. Zu den Konditionen und Kontaktdaten vom Hotel Ostseeland.