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Inklusionsvereinbarungen - Vereinbarung konkreter Maßnahmen und Ziele zur Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben

11.03.2025 | Schwerin

Spezialkurs für Betriebsratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen

Gemäß § 166 SGB IX sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- bzw. Personalrat und in Zusammenarbeit mit der Inklusionsbeauftragten bzw. dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen.

Sie dient dazu, schwerbehinderte Menschen in den Betrieb bzw. in die Dienststelle einzugliedern, die Rechte schwerbehinderter Menschen zu konkretisieren, barrierefreie Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, betriebliche Präventionsstrategien zu bestimmen; dies alles, um die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Deshalb sind umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen für Verhandlungen und für den Abschluss von Inklusionsvereinbarungen erforderlich. Sie erfahren in dem Seminar, welche konkreten Ziele und Maßnahmen, welche möglichen Regelungen und Inhalte eine Inklusionsvereinbarung enthalten sollte.

Themenschwerpunkte:

  • Grundsätzliches
  • Schritte zur Erarbeitung
  • Nutzen einer Inklusionsvereinbarung
  • Gefahren und Risiken
  • Kernaussagen
  • Gliederung
  • Regelungsinhalte
  • Praxisbeispiele

Das Seminar vermittelt Schritte, die zum Abschluss einer anspruchsvollen und umsetzbaren Inklusionsvereinbarung führen, von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Die Referent*innen

  • Porträt
    Matthias Gillmann, Jurist, Disability Manager (CDMP)

Organisatorisches

Bitte beachten Sie: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Fortbildung setzen Sie sich bitte zur Zimmerreservierung mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung. Mit dem Hotel wurde ein Buchungskontingent bis drei Wochen vor der Fortbildung vereinbart. Eine Reservierung danach ist nur auf Nachfrage möglich. Eine kostenfreie Zimmerstornierung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Fortbildungstermin im Hotel möglich. Zu den Konditionen und Kontaktdaten vom Seehotel Frankenhorst.

Termin

11.03.2025 | 10:00–15:00 Uhr

Kosten

Teilnahmegebühr: 0€

Mittagessen (optional): je 12,00€
Abendessen: exklusive

Tagungsort

Seehotel Frankenhorst
Frankenhorst 5, 19055 Schwerin
Details

Zielgruppe

  • Betriebsratsmitglieder
  • Inklusionsbeauftragte
  • Personalratsmitglieder
  • Schwerbehindertenvertretungen

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Veranstalter

LAGuS | Inklusionsamt Mecklenburg-Vorpommern
Freie Plätze: 4

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