11.03.2025 | Schwerin
Spezialkurs für Betriebsratsmitglieder, Inklusionsbeauftragte, Personalratsmitglieder, Schwerbehindertenvertretungen
Gemäß § 166 SGB IX sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- bzw. Personalrat und in Zusammenarbeit mit der Inklusionsbeauftragten bzw. dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers, eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen.
Sie dient dazu, schwerbehinderte Menschen in den Betrieb bzw. in die Dienststelle einzugliedern, die Rechte schwerbehinderter Menschen zu konkretisieren, barrierefreie Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, betriebliche Präventionsstrategien zu bestimmen; dies alles, um die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Deshalb sind umfangreiche Kenntnisse über die gesetzlichen Grundlagen für Verhandlungen und für den Abschluss von Inklusionsvereinbarungen erforderlich. Sie erfahren in dem Seminar, welche konkreten Ziele und Maßnahmen, welche möglichen Regelungen und Inhalte eine Inklusionsvereinbarung enthalten sollte.
Themenschwerpunkte:
- Grundsätzliches
- Schritte zur Erarbeitung
- Nutzen einer Inklusionsvereinbarung
- Gefahren und Risiken
- Kernaussagen
- Gliederung
- Regelungsinhalte
- Praxisbeispiele
Das Seminar vermittelt Schritte, die zum Abschluss einer anspruchsvollen und umsetzbaren Inklusionsvereinbarung führen, von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Organisatorisches
Bitte beachten Sie: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Fortbildung setzen Sie sich bitte zur Zimmerreservierung mit dem entsprechenden Hotel in Verbindung. Mit dem Hotel wurde ein Buchungskontingent bis drei Wochen vor der Fortbildung vereinbart. Eine Reservierung danach ist nur auf Nachfrage möglich. Eine kostenfreie Zimmerstornierung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Fortbildungstermin im Hotel möglich. Zu den Konditionen und Kontaktdaten vom Seehotel Frankenhorst.